Mindestanforderungen
an die Strassenbeleuchtung
In
den Ländern der Europäischen Union gibt es seit 2004 einheitliche
Mindestanforderungen
an die Strassenbeleuchtung, die in der EN 13 201 festgelegt sind, und nach
Übergangszeiten die alten nationalen (z.B. DIN 5044 in Deutschland)
ersetzen sollen.
Die neuen Normen sind jedoch
wesentlich komplexer als die alten: Neben Fahrgeschwindigkeit und Nutzungsart
sind verschiedene Beleuchtungssituationen zu unterscheiden, entsprechend
denen die Leuchtdichte bzw. Beleuchtungsstärke auszuwählen ist.
Die
International Dark Sky Association fordet, dass aber auch Maximalwerte
für die Beleuchtung festgelegt werden, um die Lichtverschmutzung zu
reduzieren! |
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Gesetze gegen
Lichtverschmutzung in Europa
Deutschland
In Deutschland wird unerwünschte
Lichtemission als Lichtimmission bezeichnet, die zu reduzieren ist, wobei
die "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" des Länderausschuss
für Immissionen anzuwenden ist. Danach darf die Beleuchtungsstärke
auf ein Schlafzimmerfenster in Wohngebieten maximal 1 Lux betragen, was
allerdings nicht für öffentliche (und damit Strassen) Beleuchtung
gilt.
Ähnliche Regelungen
(allerdings ohne technische Richtlinien) gibt es in Tschechien, Großbritannien
und Liechtenstein.
Slowenien
ist seit dem 22. Sept. 2007
das erste EU-Land mit einem Gesetz gegen Lichtverschmutzung. Die Gesetzestexte
auf slowenisch sind zu finden unter www.temnonebo.org.
Italien
Hier wurden in verschiedenen
Regionen Gesetze erlassen. Das Gesetz der Lombardei (2000, 2004) ist
in der Beziehung als Vorreiter anzusehen, weshalb es von den Italienern
für ein europäisches
Gesetz vorgeschlagen wird (in Englisch).
Als nicht lichtverschmutzend
werden angesehen:
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Lichtemissionen von Leuchten
oberhalb der Horizontalen müssen unter 0 cd/1000 lm bleiben.
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Es sind nur Lampen der höchsten
(Energie-)Effizienz entsprechend dem aktuellen Stand der Technik einzusetzen.
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Die Lichtemission ist nach 23
(Sommerzeit 24 Uhr) Uhr um mindestens 30% zu senken.
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Lichttafeln sind von oben nach
unten anzustrahlen.
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Bewegte oder feststehende Strahler
für Werbung sind verboten.
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Gebäudeanstrahlung ist
nur von oben nach unten erlaubt, in Ausnahmefällen auch von unten,
aber nur bis zu 1m unter der höchsten Kante der angstrahlten Fläche.
Abschaltung bzw. Reduzierung nach 23 (bzw. 24) Uhr ist vorzusehen. Die
maximale Leuchtdichte darf bei 1 cd/m² liegen
-
Um professionelle und öffentliche
Sternwarten sind Schutzzonen von 30 bzw. 15 km zu schaffen,
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