Haftung für Links!?

Mit Urteil vom 12.05.1998 - 312 O 85/98 - Linkhaftung, hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Die hier angebrachten Links sind Arbeitshilfen, von denen ich mich in diesem Sinne ausdrücklich nicht distanziere (wie könnte ich auch?). Im Übrigen halte ich die Übertragung der Entscheidungsgründe auf andere Bereiche, insbes. den des Wissenschaftsbetriebs, für äußerst zweifelhaft (Art. 5 Abs. 3 GG - zum Schutz des Zitierrechts aus Art. 10 EMRK s.a. jüngst EuGHMR, U.v. 29.03.2001 - 38432/97 [Thoma/Luxemburg]). Wer die Folgen des Richterspruchs in der Praxis beobachtet, wird schließlich allenthalben nichtssagende Globaldistanzierungen finden, die dem, was das Landgericht wohl eigentlich wollte, deutlich widersprechen dürften. Man muss auch nicht jeden "Cyber law"-Hype mit machen ... :-(

ps, im März 2001
(geändert im Juli 2002)


Nachtrag (April 2004)

Eine klarstellende Begrenzung der Haftung für Links findet sich jetzt auch im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 01.04.2004 - I ZR 317/01 - Schöner Wetten. Danach begründe eine Ergänzung redaktioneller Inhalte durch einen Link, welcher auf nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte verweist, wegen Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG (Pressefreiheit) noch keine (wettbewerbsrechtliche) Störerhaftung.



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