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Dr. Andreas Hänel info@lichtverschmutzung.de |
Glauben
sie an UFOs?
Sie
meinen, bereits UFOs gesehen zu haben?
Immer
wieder gibt es Anrufe im Planetarium von Leuten, die glauben, "Fliegende
Untertassen" (nicht im Haushalt oder beim Polterabend) gesehen zu haben.
Meist
sind es sogenannte Skybeamer,
lichtstarke, bündelnde Scheinwerfer, die über zig Kilometer hinweg
zu sehen sind und häufig schnell bewegt werden. Oft werden sie von
Diskotheken als Werbung eingesetzt. Nur in seltesten Fällen sind es
Laser, für die sie allerdings oft gehalten werden.
Dabei
sind diese Scheinwerfer
-
besonders
störend für astronomische Beobachtungen,
-
gefährlich
für Zugvögel, weswegen Behörden in Hessen bereits Verbote
ausgesprochen haben,
-
sehr stark
verkehrsgefährdend - es hat bereits Unfälle gegeben,
-
eine Werbung
über riesige Entfernungen, die nach den Baugesetzen oft verboten ist,
-
und sie
haben negative Einflüsse auf die Tierwelt. In Dortmund wurde in einer
warmen Nacht beobachtet, dass während 1 Stunde etwa 1000 Nachtfalter
und andere größere Fluginsekten an einem Strahler verbrannten!
Man stelle
sich nur mal vor, jede Gaststätte, jede Veranstaltung setzt solche
Scheinwerfer ein - immerhin wurden sie bereits von einer großen Elektronikkette
angeboten!
Sind
andere eingesetzte Werbemittel nicht viel effektiver?
In mehreren Urteilen
wurde der Betrieb von Skybeamer verboten:
OVG Koblenz (2003): In Kandel
wird ein Beamer aus Gründen des Landschaftsschutzes und wegen des
Ruhe- und Erholungsbedürfnisses der Bevölkerung verboten (Az.:
8 A 11286/02.OVG).
In Prüm wird ein Skybeamer
verboten, weil die Gemeinde auf das Landschaftsbild des Naturparks Nordeifel
besondere Rücksicht nehmen will (Az.: 8 A 11217/02.OVG).
Bayr. Verwaltungsgericht
Regensburg (1998): Ein Skybeamer wird wegen Verkehrsgefährdung verboten
(Az.: RN 6 K 96.2039).
Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten
Johannes Lichdi wurde von der sächsischen Staatsministerium für
Umwelt und Landwirtschaft am 9. und 11.5. 2007 ausführlich beantwortet:
www.landtag.sachsen.de -> Infothek
-> Dokumente -> Parlamentaria -> Suchmaske: Suchen nach Stichworte
"Lichtimmissionen" und Dokumententyp "Kleine Anfrage": Ergebnisse: Drs
4/8477 und Drs 4/8478.
Eine Zusammenfassung
gibt:
C. Herrmann u.a.: "Flackernde
Lichtspiele am nächtlichen Himmel", Naturschutz und Landschaftsplanung
38/4 (2006), S. 115-119
Offenbar sind die Skybeamer
als Werbemassnahmen anzusehen. Da sie weit in den Aussenbereich wirken,
sind sie nach einigen Landesbauordnungen garnicht genehmigungsfähig.
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