![]() |
"Skybeamer" | ![]() |
Titelseite
Seiten erstellt von
|
Glauben
sie an UFOs?
Sie
meinen, bereits UFOs gesehen zu haben?
Meist
sind es sogenannte Skybeamer,
lichtstarke, bündelnde Scheinwerfer, die über zig Kilometer hinweg
zu sehen sind und häufig schnell bewegt werden. Oft werden sie von
Diskotheken als Werbung eingesetzt. Nur in seltesten Fällen sind es
Laser, für die sie allerdings oft gehalten werden.
Sind andere eingesetzte Werbemittel nicht viel effektiver? In mehreren Urteilen wurde der Betrieb von Skybeamer verboten: OVG Koblenz (2003): In Kandel
wird ein Beamer aus Gründen des Landschaftsschutzes und wegen des
Ruhe- und Erholungsbedürfnisses der Bevölkerung verboten (Az.:
8 A 11286/02.OVG).
Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Lichdi wurde von der sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 9. und 11.5. 2007 ausführlich beantwortet: www.landtag.sachsen.de -> Infothek -> Dokumente -> Parlamentaria -> Suchmaske: Suchen nach Stichworte "Lichtimmissionen" und Dokumententyp "Kleine Anfrage": Ergebnisse: Drs 4/8477 und Drs 4/8478. Eine Zusammenfassung
gibt:
Offenbar sind die Skybeamer
als Werbemassnahmen anzusehen. Da sie weit in den Aussenbereich wirken,
sind sie nach einigen Landesbauordnungen garnicht genehmigungsfähig.
Seiten erstellt von Dr. Andreas Hänel - info@lichtverschmutzung.de Home |