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Dr. Andreas Hänel
info@lichtverschmutzung.de. |
Lichtverschmutzung -
wie soll denn Licht verschmutzt werden?
Natürliches Licht
wird durch künstliches verschmutzt, so kann künstliches Licht
zum Beispiel den ungestörten Anblick des wunderschönen Sternhimmels
verschmutzen!
Und das wirkt sich so
aus:
diese
Schrift wirkt wie Sterne vor hellem Himmel und ist kaum lesbar |
hier
die gleiche Schrift wie im linken Feld ist bei dunklem Himmel viel besser
lesbar! |
Na und? - Das interessiert
doch nur ein paar Sterngucker!
NEIN-
die Betrachtung des Sternhimmels gehört zu den ältesten Kulturgütern
der Menschheit:
-
früher
war die Beschäftigung des Sternhimmels notwendig zur Bestimmung der
Zeit, des Kalenders
-
die
Entdeckung neuer Länder, Kontinente wäre ohne Sternkunde nicht
möglich gewesen
-
und
heute: Kommunikation, Navigation, unser Wissen vom Kosmos, die faszinierenden
Erscheinungen im Weltall, dies alles wäre ohne Astronomie, ohne Sternenkunde,
nicht möglich!
Heute sieht kaum noch jemand
schwächere Sterne oder die Milchstraße - nur weil wir heute
glauben, die Nacht zum Tage machen zu müssen!
Wir
schützen die Luft, den Boden, das Wasser - aber der nächtliche
Himmel?
Wir
schützen uns vor Abgasen, Abfällen, Lärm - aber Licht?
Dabei
gibt es Pflanzen und Tiere, aber auch der Mensch, die Dunkelheit brauchen,
denn das Leben auf der Erde hat sich in Jahrmillionen an den Rhythmus von
Tag und Nacht, Helligkeit und Dunkelheit, angepasst:
-
Dunkelheit
zum Schlafen, zum Entspannen und Regenerieren
-
Dunkelheit
zur Nahrungssuche (nachtaktive Tiere)
-
Dunkelheit
für die Fortpflanzung (z. B. Glühwürmchen)
Unser Leben ist heute ohne
künstliches Licht nicht mehr vorstellbar. Doch muss deshalb alles
einem endlosen 24-Stunden-Rhythmus unterworfen werden?
Insofern ist es verständlich,
dass der Gesetzgeber in Deutschland Licht durchaus auch als schädlich
ansieht: denn Licht zählt zu den im Bundesimmissionsschutzgesetz erfassten
Immissionen. Und eine schädliche Umwelteinwirkung liegt dann vor,
wenn "Immission, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren,
erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit
oder die Nachbarschaft herbeizuführen" (§3 Bundesimmissionsschutzgesetz).
Zum Schutz des Menschen
hat der Länderausschuß für Immissionsschutz eine "Richtlinie
zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" veröffentlicht,
die jedoch nicht auf die Belange des Naturschutzes (für Pflanzen und
Tiere) eingeht.
Leiter der Fachgruppe:
Dr. Andreas Hänel,
info@lichtverschmutzung.de,
Tel. 0541-56003-26
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